Studium: Finanzielle Notlage wegen Corona? Jetzt Überbrückungshilfe beantragen!

09.02.2021

Du bist Student:in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule und kommst derzeit wegen der Corona Pandmie finanziell nicht um die Runden? Dann könnte die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) helfen. Ein Zuschuss kann in Höhe von 100 bis 500 EUR gewährt werden. Grund für die Inanspruchnahme muss eine pandemiebedingte Notlage sein. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.


Da derzeit etliche Studierende coronabedingt auf ein Einkommen aus Nebenjobs verzichten müssen, lohnt es sich aber sicher, einen Anspruch zu prüfen.


Insbesondere mit Zwickau und Chemnitz haben wir zwei Hochschulstandorte, u.a. mit zahlreichen ausländischen Studierenden, die sicherlich ein erhöhtes Interesse daran haben, ihre Studierenden zu unterstützen.


DER DGB-BEZIRK SACHSEN - REGION SÜDWESTSACHSEN INFORMIERT DAZU

Studierende DGB/Colourbox.com